Wer wird gefördert?
- Personal (Berater*innen) bei Trägern von „Beratungsstellen Arbeit“
Was wird gefördert?
Kostenfreie, fachlich qualifizierte Beratung, Orientierung und Begleitung
- erwerbsloser Menschen
- von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen
- Berufsrückkehrender
- Beschäftigter mit aufstockenden SGB II Leistungen („Aufstocker“)
- von Arbeitsausbeutung/prekärer Beschäftigung betroffener/bedrohter Menschen
Was sind die Ziele?
Vertrauliche Beratung und Begleitung der Betroffenen unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder der sexuellen Orientierung zu Fragen/Themen
- Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie bei wirtschaftlichen, psychosozialen und rechtlichen Fragen
- im Kontext ausbeuterischer und prekärer Arbeitsverhältnisse (auch bei der Suche nach Rechtsbeiständen)
- Vermittlung von Übersetzer*innen und Sprachdiensten für anderssprachige Beschäftigte
- Lotsenfunktion für weiterführende Hilfs- und Beratungsangebote
- Ort der Begegnung für erwerbslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen
Die Beratungsstellen Arbeit führen seit Januar 2021 die Leistungen der Erwerbslosenberatungsstellen fort und fungieren als ortsnahe und professionelle Anlaufstellen, die behördenunabhängige vorgenannte Unterstützung, Beratung und Begleitung bieten. Ab Januar 2023 bis Ende 2025 werden sie für weitere drei Jahre vom Land mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Arbeitsministeriums NRW. Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.
In nachfolgender Übersicht finden Sie die Träger in der Region Köln, die zu Beginn des Jahres 2021 ihre Tätigkeit als „Beratungsstelle Arbeit“ in den 5 Teilregionen aufgenommen haben.
Stadt Köln
Stadt Leverkusen
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer-Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Hinweis: jew. im Trägerverbund, außer im Rheinisch-Bergischen Kreis