Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2022 zur Einreichung von Interessenbekundungen für die Einrichtung von „Beratungsstellen Arbeit“ im Rahmen der Förderphase 2021 - 2027
Seit 01.01.2021 führen die Beratungsstellen Arbeit die Arbeit der ehemaligen Erwerbslosenberatungsstellen fort und haben die Beratung gegen Arbeitsausbeutung als zweiten Schwerpunkt neu aufgegriffen. In jeder Gebietskörperschaft in NRW gibt es eine Beratungsstelle. Sie beraten in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und arbeiten eng mit weiteren regionalen Partnern zusammen. Mit über 60.000 Beratungen im Jahr 2021 sind die BSA ein elementarer Teil des nordrhein-westfälischen Beratungsnetzwerks gegen Arbeitsausbeutung. Mit dem neuen Aufruf sollen die Beratungsstellen Arbeit nunmehr 3 weitere Jahre (01.01.2023-31.12.2025) gefördert werden.
Um den durch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zu erwartenden erhöhten Beratungsaufwand und das zu erwartende erhöhte Beratungsaufkommen zu decken, werden die Stellenkontingente in jeder Gebietskörperschaft zeitlich auf 2 Jahre befristet bis zum 31.12.2024 um je 0,5 Stellen Projektmitarbeit aufgestockt.
- Aufruf Beratungsstellen Arbeit
- Aufruf BSA Anlage 1_regionale-Stellenkontingente
- Aufruf BSA Anlage 2_Formblatt Interessenbekundung
- Aufruf BSA Anlage 3_Muster Konzept
Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 20. Juni 2022 bitte ausschließlich per E-Mail an BSA@mags.nrw.de
Fachliche Fragen senden Sie bitte per E-Mail an das Referat II B 1: BSA@mags.nrw.de
Fragen zum Verfahrensablauf richten Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte: AG-Einzelprojekte@mags.nrw.de
Zuwendungsrechtliche Fragen richten Sie per E-Mail an die zuständige Bezirksregierung.
Bitte beachten Sie:
- Es finden nur Interessenbekundungen Berücksichtigung, die vollständig, unterzeichnet und fristgerecht per Mail eingehen.
- Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen umfassen das Formblatt zur Interessenbekundung (Anlage 2) und das Fachkonzept (Anlage 3).
- Für das Fachkonzept ist ausschließlich das als Anlage 3 beigefügte Muster verbindlich zu verwenden. Anhand dieses Dokuments wird die Bewertung der Projektkonzeption vorgenommen.