Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten (individueller Bildungsscheck)

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für berufliche Weiterbildung, die fachlichen Kompetenzen insbesondere von Beschäftigten in Unternehmen, Berufsrückkehrenden und Selbständigen dienen, wenn ein individueller beruflicher Zusammenhang besteht
  • Nutzung neuer Angebotsformate der Weiterbildung, z. B. onlinebasierte Fortbildungen (Webinare, Blended Learning, E-Learning)
  • Förderhöhe pro Bildungsscheck 50% der Gesamtausgaben, maximal 500 €

Unsere Ansprechpartnerin:

 

 

 

 

 

 

Rita Wals
0221 - 35 50 11 - 33
rita.wals@ra-region-koeln.de

Was ist zu beachten?

  • Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich maximal einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bei Einzelveranlagung/80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung darf nicht überschritten werden
  • Die Ausstellung des Bildungsschecks muss mindestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen.

Was sind die Ziele?

  • Die Beschäftigungsfähigkeit von Personen soll durch die Unterstützung des lebenslangen Lernens verbessert werden.

Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Die Liste der Beratungsstellen in der Region Köln finden Sie hier.

Der Bildungsscheck NRW wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und den Europäischen Sozialfonds gefördert.