Wer wird gefördert?

  • Personen, die ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben und den Kontakt zu Jobcenter oder Arbeitsagentur nach der Beschäftigungsaufnahme beendet haben.
  • Unternehmen, die einen ehemaligen Arbeitslosen eingestellt haben.
  • Zuwendungsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften mit einer AZAV-Akkreditierung für den Fachbereich 1.
  • Eine Absichtserklärung der örtlichen Arbeitsagentur oder des örtlichen Jobcenters, aus der die Unterstützung des Antragstellenden bei der Umsetzung des Vorhabens hervorgeht.

Was wird gefördert:

  • Insgesamt 58 Stellen von Stabilisierungsberatern sowie eine Restkostenpauschale in allen 53 Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Verteilung der Stellen richtet sich nach der Zahl der vorzeitig beendeten Beschäftigungsverhältnisse.
  • In jeder Region wird mindestens eine halbe Stelle gefördert.

Was sind die Ziele?

  • Die negativen Folgen der Coronapandemie für den Arbeitsmarkt abmildern und dem Anstieg von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit gezielt entgegenwirken.
  • Ehemalige Arbeitslose und ihre neuen Arbeitgeber*innen bei der Integration in den Betrieb und bei innerbetrieblichen und persönlichen Herausforderungen unterstützen.
  • Einer frühzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen und einer erneuten Arbeitslosigkeit gezielt entgegenwirken.
  • Die Nachhaltigkeit von Beschäftigungsverhältnissen verbessern.

So können Sie sich um die aufsuchende Stabilisierungsberatung bewerben:

Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 29.10.2021 per Mail an stabilisierungsberatung@mags.nrw.de  zu richten.

Weitere Informationen zur Aktion sowie zu den Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie unter: www.mags.nrw/esf-aufrufe.

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail direkt an das Ministerium: stabilisierungsberatung@mags.nrw.de

Downloads