Wer wird gefördert?
- Personen, die ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben und den Kontakt zu Jobcenter oder Arbeitsagentur nach der Beschäftigungsaufnahme beendet haben.
- Unternehmen, die einen ehemaligen Arbeitslosen eingestellt haben.
- Zuwendungsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften mit einer AZAV-Akkreditierung für den Fachbereich 1.
- Eine Absichtserklärung der örtlichen Arbeitsagentur oder des örtlichen Jobcenters, aus der die Unterstützung des Antragstellenden bei der Umsetzung des Vorhabens hervorgeht.
Was wird gefördert:
- Insgesamt 58 Stellen von Stabilisierungsberatern sowie eine Restkostenpauschale in allen 53 Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen.
- Die Verteilung der Stellen richtet sich nach der Zahl der vorzeitig beendeten Beschäftigungsverhältnisse.
- In jeder Region wird mindestens eine halbe Stelle gefördert.
Was sind die Ziele?
- Die negativen Folgen der Coronapandemie für den Arbeitsmarkt abmildern und dem Anstieg von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit gezielt entgegenwirken.
- Ehemalige Arbeitslose und ihre neuen Arbeitgeber*innen bei der Integration in den Betrieb und bei innerbetrieblichen und persönlichen Herausforderungen unterstützen.
- Einer frühzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen und einer erneuten Arbeitslosigkeit gezielt entgegenwirken.
- Die Nachhaltigkeit von Beschäftigungsverhältnissen verbessern.
So können Sie sich um die aufsuchende Stabilisierungsberatung bewerben:
Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 29.10.2021 per Mail an stabilisierungsberatung@mags.nrw.de zu richten.
Weitere Informationen zur Aktion sowie zu den Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie unter: www.mags.nrw/esf-aufrufe.
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail direkt an das Ministerium: stabilisierungsberatung@mags.nrw.de
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