Aufruf „Kooperationsbüros für Zukunftscampus Berufliche Bildung“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in der Strategie zur Fachkräfteoffensive NRW vorgesehen, das Projekt „Zukunftscampus“ voranzutreiben, um durch Lernortkooperation die Attraktivität der Beruflichen Bildung zu steigern.
Mit der Förderung von Kooperationsbüros für Zukunftscampus sollen Einrichtungen der beruflichen und akademischen Bildung unterstützt werden, Investitionen in die Einrichtung eines gemeinsamen Bildungsangebotes in Form eines Zukunftscampus Berufliche Bildung vorzubereiten oder zu begleiten. Die Einrichtungen werden dabei unterstützt, kooperative Lehr- und Lernangebote inklusive digitaler Formate zu entwickeln und modellhaft zu erproben und die daraus resultierenden Bedarfe an Investitionen in Infrastruktur vorzubereiten oder zu begleiten.
Interessenbekundungen können bis spätestens zum 30. Juni 2025 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.
Bitte beachten Sie insbesondere die Informationen und Angaben zu Inhalt, Verfahren sowie zu verwendende Anlagen im nachfolgenden Dokument zum Aufruf.
Hinweis: Zuwendungsberechtigt sind die in Anlage 1 konkret benannten Einrichtungen bzw. die dort beschriebenen rechtsfähigen Träger.
- ESF-Aufruf Kooperationsbüros für Zukunftscampus berufliche Bildung
- Anlage 1 Zuwendungsberechtigte
- Anlage 2 Formblatt zur Interessenbekundung
- Anlage 3 Konzept Zukunftscampus
- Anlage 4 Bestätigung des Abschluss der HOAI-Leistungsphase